Vorbereitung Gutachtenerstellung

1.

Ausgangssituation

Zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens bieten wir an Sie für die Termine mit dem Sachverständigen vorzubereiten und zu trainieren. Weiterhin bieten wir an, Sie zu den Terminen mit dem Sachverständigen zu begleiten.

2.

Training der Teilnehmer zum erziehungspsychologischen Kompetenzerwerb

Die rechtlichen Kindeswohlkriterien:

  • Förderprinzip / Erziehungseignung
  • Kontinuitätsprinzip / Stabilitätsprinzip
  • Bindungen des Kindes
  • Kindeswille

die in im Grundgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten sind, müssen durch geeignete humanwissenschaftliche Fragestellungen vom Sachverständigen in der Gutachtenerstellung ausgefüllt werden. Anhand der Fragestellungen wird dann ein Einzelfall analysiert und evaluiert.

Abbildung 1 zeigt eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen der rechtlichen Kindeswohlkriterien.

Abbildung 1: Übersicht über die gesetzlichen Regelungen der rechtlichen Kindeswohlkriterien

Die in der Rechtsprechung und in der rechtswissenschaftlichen Lehre verwendeten Kindeswohlkriterien die die Eltern betreffen (Förderungsprinzip / Elterliche Erziehungseignung, Kontinuitäts-/Stabilitätsprinzip) und die das Kind betreffen (Bindungen, Kindeswille) werden in Psychologische Fragestellungen (Westhoff & Kluck, 2014, S. 35) überführt.

Es wird gefragt:

  • bei welcher Lösung das Kind voraussichtlich die besseren Entwicklungsbedingungen erhalten kann (Fördermöglichkeiten / Erziehungseignung der Eltern),
  • bei welcher Lösung das Kindesinteresse an kontinuierlicher und stabiler Entwicklung besser gewährleistet ist (Sicherstellung von Kontinuität und Stabilität durch die Eltern),
  • zu welchem Elternteil das Kind welche Bindung hat und welcher die Bindungen zum anderen Elternteil besser zu erhalten und zu fördern bereit ist und bei welcher Entscheidung die Bindungen an Großeltern und Geschwister und andere Bezugspersonen am besten berücksichtigt werden (Bindungen des Kindes),
  • welche Entscheidung dem Willen und den Neigungen des Kindes entspricht (Wille des Kindes) (Schwab/Motzer, 2013, S. 593-594).

Die Abbildungen 2 bis 5 fassen die erforderlichen humanwissenschaftlichen Fragstellungen zur Ausfüllung des rechtlichen Kindewohlbegriffs zusammen.

Abbildung 2: Fragestellungen zum Förderprinzip / Elterliche Erziehungseignung

Abbildung 3: Fragestellungen zum Kontinuitäts- / Stabilitätsprinzip

Abbildung 4: Fragestellungen zu den Bindungen des Kindes

Abbildung 5: Fragestellungen zu dem Kindeswillen

Der Umgang mit diesen Fragestellungen sollte vor einem Sachverständigengutachten erprobt werden um den Anforderungen gerecht werden zu können. Das Training kann dabei die Einstellungen aber auch das Verhalten in konkreten Erziehungssituationen umfassen.

3.

Begleitung zu Terminen mit dem Sachverständigen

Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. Februar 2015 (Az. 14 UF 135/14) wurde erneut klargestellt, dass psychologisch zu begutachtenden Beteiligten bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten sind. Die Begleitung zu einem Sachverständigentermin erfüllt damit vor allem eine Zeugenfunktion und ermöglicht eine fachpsychologische Überprüfung des vom Gericht bestellten Sachverständigen.

4.

Literatur

Schmidt, A. & Westhoff, K. (2022). Kindeswohl interdisziplinär: Empirische Ergebnisse für die juristische Praxis bei Trennung der Eltern. (2. aktualisierte und erweiterte Auflage) Baden-Baden: Nomos.

Gerhardt, P., v. Heintschel-Heinegg, B. & Klein, M. (2021). Handbuch Familienrecht (12. Auflage). Köln: Luchterhand.

Westhoff, K. & Kluck, M.-L. (2014). Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen (6. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Springer.