Familienpsychologische Begutachtung

Klarheit im
Familienrecht.

Leistungen

Leistungen für
Eltern und Familiengerichte

Nach einem Beweisbeschluss

Sobald ein Familiengericht oder ein Familiensenat einen Beweisbeschluss zur Erstellung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens vorgenommen hat, können Eltern folgende Schritte in Anspruch nehmen:

Möglicher AnlassBeweisbeschlusszur Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens
  1. Gutachtenvorbereitung
  2. Stellungnahme zur Erziehungsfähigkeit
  3. Gutachtenüberprüfung
  4. Erziehungsberatung

Die Angebote sind eigenständig und werden je nach Situation ausgewählt. Sie bilden keine feste Reihenfolge und führen nicht zu einem vorweggenommenen Ergebnis.

Stellungnahme zur Erziehungsfähigkeit

Im Rahmen eines Verfahrens beim Familiengericht oder Beschwerdegericht zum Sorge- und Umgangsrecht wird der Frage zur elterlichen Erziehungseignung ein großes Gewicht beigemessen. Daher ist es für Eltern in familienrechtlichen Verfahren zielführend ihre Erziehungsfähigkeit zu beweisen – ohne oder zusätzlich zu einem gerichtlichen Beweisbeschluss. Dabei sind auch die Bindungsqualitäten von Kindern an ihre Eltern zu ermitteln und zu berücksichtigen. Sichere Bindungen und gute Beziehungen von Kindern zu ihren Eltern sind zu erhalten und zu fördern, da Bindung eine wesentliche Voraussetzung von Erziehung ist und damit die Förderung der Kinder unterstützen kann. Eine fachpsychologische Stellungnahme bewertet Aufnahmen der Kinder und kann einen Beweis liefern, der Aussagen zu den Bindungen der Kinder zu ihren Eltern und zu der Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. den Elternkompetenzen enthält.

Gutachtenüberprüfung

Durch die Beauftragung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens zur Bestimmung des Kindeswohls in jedem Einzelfall wird an keiner Stelle sichergestellt, dass die aktuellen und konsensfähigen Erkenntnisse der Humanwissenschaften zum Kindeswohl und die zu seiner Ausfüllung eingesetzten Kriterien berücksichtigt werden und in die Entscheidungsfindung zur Sicherstellung der Individualgerechtigkeit einfließen. Es ist weiterhin zu keinem Zeitpunkt im Entscheidungsprozess sichergestellt, dass Familiengerichte in der Lage sind, die Ergebnisse der Sachverständigen nachzuvollziehen. Dadurch besteht die Gefahr subjektivistischer, willkürlicher Handhabung durch die Familiengerichte.

Bei der Überprüfung von Sachverständigengutachten im Familienrecht nehmen wir daher die Integration humanwissenschaftlicher Erkenntnisse in die juristischen Entscheidungsprozesse vor. Der Entscheider soll mit einer fachpsychologischen Stellungnahme zu einem vom Familiengericht oder Beschwerdegericht beauftragten Gutachten in die Lage versetzt werden, den Rechtsfindungsprozess zurückzugewinnen und Entscheidungen selbst rational treffen zu können, indem er die Ergebnisse von Sachverständigengutachten besser bewerten und gegebenenfalls abändern kann.

Erziehungsberatung

Die humanwissenschaftliche Forschung konnte nachweisen, dass die Erziehungsberatung bei Trennung und Scheidung einen wertvollen Beitrag zum Kindeswohl leisten kann. Der hier entwickelte Interventionsansatz für die Beratung mit Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen hat folgende Inhalte:

  • Neu-Aufstellung der Beziehungen der Eltern mit der Fokussierung auf die Bedürfnisse der Kinder
  • Reduzierung der Konflikte auf der Paarebene
  • Erarbeitung einer Elternvereinbarung

Gutachtenerstellung

Ein familienpsychologisches Gutachten beantwortet eine gerichtliche Fragestellung eines Beweisbeschlusses im Kindschaftsrecht.

Die gerichtliche Fragestellung wird anhand geeigneter Variablen in Psychologische Fragen übersetzt. Um diese beantworten zu können, planen wir die notwendigen Untersuchungen und führen sie durch. Wir werten die erhobenen Informationen aus und stellen diese als Ergebnisse im Ergebnisteil des Gutachtens dar, und zwar nach Verfahren geordnet. Im Befund kombinieren wir die Ergebnisse zur Beantwortung der Psychologischen Fragen und beantworten damit die psychologisch-diagnostische Fragestellung.

Unser diagnostisches Handeln ist entscheidungsorientiert und entwicklungsorientiert. Wir richten uns beim Diagnostizieren an der Fragestellung des Auftraggebers aus, um eine Entscheidung vorzubereiten und zu unterstützen. Wir sehen aber auch die Chancen einer lösungsorientierten (unabhängig von einer expliziten Beauftragung gemäß § 163 Abs 2 FamFG) und entwicklungsorientierten (interventionsorientierten Diagnostik) Sachverständigentätigkeit, um die Eltern zur Mitarbeit und zum Einlassen auf einen Veränderungsprozess zu motivieren, indem die Situation und die Bedürfnisse des betroffenen Kindes den Eltern nahegebracht werden (Einigungsgebot – § 156 Abs 1 FamFG).

Bei der lösungsorientierten Vorgehensweise ist in jedem Fall das Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG einzuhalten, um Rechtsschutz zu schaffen, dem kindlichen Zeitempfinden gerecht zu werden und keine irreversiblen Fakten zu schaffen. Deshalb erstellen wir Gutachten in einem Zeitraum von drei Monaten nach Beauftragung durch ein Gericht.

Wir bieten zu folgenden Bereichen die Erstellung von Sachverständigengutachten im Familienrecht an (Auswahl):

  • Fragestellungen zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
  • Regelung des Umgangs des Kindes mit den Eltern
  • Regelung des Umgangs des Kindes mit anderen Bezugspersonen
  • Fragen zu Kindeswohlgefährdung
  • Fragestellungen bei Ausfall der Eltern oder eines Elternteils
  • Psychologische Fragen zur Einschätzung der Auswirkung von Risiko und Schutzbedingungen des Kindes

Ablauf

Der
Ablauf

Kostenlos & unverbindlich Das Erstgespräch verpflichtet zu nichts und dient der ersten Orientierung.
Volle Vertraulichkeit Schilderungen und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt.
Fachliche Unabhängigkeit Vorbereitung ersetzt kein Gutachten, gibt Ihnen aber fundierte Sicherheit.
01

Ihre Situation schildern

Im ersten Gespräch geht es um die gerichtliche Frage und darum, was bereits geschehen ist.

02

Den Ablauf besprechen

Wir erklären, welche Schritte typischerweise vorkommen und was in Ihrem Fall noch offen ist.

03

Weiteres Vorgehen festlegen

Danach entscheiden Sie, ob eine Vorbereitung oder eine andere Leistung für Sie passt. Die Anfrage ist zunächst kostenlos.

Dr. Axel Schmidt im klassischen Business-Porträt

Dr. Axel Schmidt

Wissenschaftliche Arbeit mit persönlicher Verantwortung.

Dr. Axel Schmidt ist promovierter Humanwissenschaftler, Diplom-Betriebswirt und Diplom-Psychologe. Seit 2010 ist er als Sachverständiger bei Familiengerichten tätig.

Gemeinsam mit Prof. em. Dr. Karl Westhoff veröffentlichte er „Kindeswohl interdisziplinär“ und arbeitet als Dozent sowie Herausgeber zu Kommunikations- und Familiengerichtsthemen.

Berufliche Stationen

Sachverständiger bei FamiliengerichtenPsychologie, Recht und empirische Forschung im familiengerichtlichen Kontext
Batten & Company · BBDO GermanyProjektleiter und Partner bei der Unternehmensberatung Batten & Company, die zur BBDO Germany gehört
BBDO Düsseldorf · BBDO Germany HoldinggesellschaftMarketing Science Manager · Strategic Planner · Stabsstelle beim größten Kommunikationsunternehmen in Deutschland
BBDO Worldwide, Inc. · New YorkMarketing Science Executive

Publikationen

Bücher und Fachbeiträge

Cover: Kindeswohl bei Trennung der Eltern
Axel Schmidt · Karl Westhoff

Kindeswohl bei Trennung der Eltern

Kindeswohlkriterien, Bindungen, Kontinuität und Kindeswille für die Praxis bei Trennung der Eltern.

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Besprechungen

Drei unabhängige Rezensionen zu „Kindeswohl interdisziplinär“.

Vorschau: Zeitschrift für Heilpädagogik, Februar 2022
Zeitschrift für Heilpädagogik

Kindeswohl interdisziplinär

Eine Rezension zur Verbindung von psychologischer Forschung und familienrechtlicher Praxis.

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Vorschau: Report Psychologie, Mai 2021
Report Psychologie

Kindeswohl interdisziplinär

Ein Fachbeitrag zur empirischen Grundlage von Entscheidungen bei Trennung der Eltern.

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Vorschau: Familie und Recht, Mai 2021
Familie und Recht

Kindeswohl interdisziplinär

Eine juristische Besprechung des interdisziplinären Ansatzes für die familiengerichtliche Praxis.

Rezension ansehen

Kooperationen

Erfahrung im
fachlichen Austausch.

Mit folgenden Rechtsanwälten (Auswahl) hat Herr Dr. Schmidt bisher erfolgreich kooperiert:

Rechtsanwalt Harald-Richard Pons, Mörfelden-Walldorf

Rechtsanwalt Hans R. L. Servos, Erkelenz

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf a.D.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Straubing

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München a.D. und Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D.; Herausgeber zahlreicher Publikationen im Familienrecht, Strafrecht und Staatsschutzrecht.

Rechtsanwalt Gerd Weinreich, Oldenburg

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D.; Herausgeber zahlreicher Publikationen im Familienrecht.

Erste Anfrage

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Die erste Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Für einen Rückruf können Sie Ihre Telefonnummer angeben.

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Unterschrift von Axel Schmidt