Ein familienpsychologisches Gutachten beantwortet eine gerichtliche Fragestellung eines Beweisbeschlusses im Kindschaftsrecht.
Die gerichtliche Fragestellung wird anhand geeigneter Variablen in Psychologische Fragen übersetzt. Um diese beantworten zu können, planen wir die notwendigen Untersuchungen und führen sie durch. Wir werten die erhobenen Informationen aus und stellen diese als Ergebnisse im Ergebnisteil des Gutachtens dar, und zwar nach Verfahren geordnet. Im Befund kombinieren wir die Ergebnisse zur Beantwortung der Psychologischen Fragen und beantworten damit die psychologisch-diagnostische Fragestellung.
Unser diagnostisches Handeln ist entscheidungsorientiert und entwicklungsorientiert. Wir richten uns beim Diagnostizieren an der Fragestellung des Auftraggebers aus, um eine Entscheidung vorzubereiten und zu unterstützen. Wir sehen aber auch die Chancen einer lösungsorientierten (unabhängig von einer expliziten Beauftragung gemäß § 163 Abs 2 FamFG) und entwicklungsorientierten (interventionsorientierten Diagnostik) Sachverständigentätigkeit, um die Eltern zur Mitarbeit und zum Einlassen auf einen Veränderungsprozess zu motivieren, indem die Situation und die Bedürfnisse des betroffenen Kindes den Eltern nahegebracht werden (Einigungsgebot – § 156 Abs 1 FamFG).
Bei der lösungsorientierten Vorgehensweise ist in jedem Fall das Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG einzuhalten, um Rechtsschutz zu schaffen, dem kindlichen Zeitempfinden gerecht zu werden und keine irreversiblen Fakten zu schaffen. Deshalb erstellen wir Gutachten in einem Zeitraum von drei Monaten nach Beauftragung durch ein Gericht.
Wir bieten zu folgenden Bereichen die Erstellung von Sachverständigengutachten im Familienrecht an (Auswahl):
- Fragestellungen zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
- Regelung des Umgangs des Kindes mit den Eltern
- Regelung des Umgangs des Kindes mit anderen Bezugspersonen
- Fragen zu Kindeswohlgefährdung
- Fragestellungen bei Ausfall der Eltern oder eines Elternteils
- Psychologische Fragen zur Einschätzung der Auswirkung von Risiko und Schutzbedingungen des Kindes