Leistung

Rechtswissenschaftliche und humanwissenschaftliche Überprüfung von Sachverständigengutachten für das Familiengericht

Bei einer Gutachtenüberprüfung wird das vorliegende Gutachten fachlich gelesen: Welche Frage sollte es beantworten, wie wurde untersucht und wie kommt es zur Empfehlung?

Leistung im Überblick

Ausführliche Einordnung

Durch die Beauftragung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens zur Bestimmung des Kindeswohls in jedem Einzelfall wird an keiner Stelle sichergestellt, dass die aktuellen und konsensfähigen Erkenntnisse der Humanwissenschaften zum Kindeswohl und die zu seiner Ausfüllung eingesetzten Kriterien berücksichtigt werden und in die Entscheidungsfindung zur Sicherstellung der Individualgerechtigkeit einfließen. Es ist weiterhin zu keinem Zeitpunkt im Entscheidungsprozess sichergestellt, dass Familiengerichte in der Lage sind, die Ergebnisse der Sachverständigen nachzuvollziehen. Dadurch besteht die Gefahr subjektivistischer, willkürlicher Handhabung durch die Familiengerichte.

Bei der Überprüfung von Sachverständigengutachten im Familienrecht nehmen wir daher die Integration humanwissenschaftlicher Erkenntnisse in die juristischen Entscheidungsprozesse vor. Der Entscheider soll mit einer fachpsychologischen Stellungnahme zu einem vom Familiengericht oder Beschwerdegericht beauftragten Gutachten in die Lage versetzt werden, den Rechtsfindungsprozess zurückzugewinnen und Entscheidungen selbst rational treffen zu können, indem er die Ergebnisse von Sachverständigengutachten besser bewerten und gegebenenfalls abändern kann.

Vier Prüfschritte einer GutachtenüberprüfungGerichtliche Fragestellung, Untersuchung, Befunde und Schlussfolgerung werden auf Nachvollziehbarkeit geprüft.01GerichtlicheFragestellung02Untersuchungund Methoden03Befundeund Beurteilung04Schlussfolgerungund EmpfehlungDie Argumentation muss vom Ausgangspunkt bis zum Ergebnis nachvollziehbar sein.01GerichtlicheFragestellung02Untersuchungund Methoden03Befundeund Beurteilung04Schlussfolgerungund Empfehlung

Wann eine Überprüfung sinnvoll sein kann

Wurde ein Gutachten zu einer sorge- und / oder umgangsrechtlichen Fragestellung erstellt? Erscheint es mangelhaft, fachlich nicht nachvollziehbar oder wurden Zusammenhänge aus Ihrer Sicht verfälscht dargestellt? Dann kann eine strukturierte Überprüfung sinnvoll sein.

Was geprüft wird

Im Mittelpunkt stehen die gerichtliche Fragestellung, die Auswahl und Durchführung der Methoden, die Verbindung von Befunden und Schlussfolgerungen sowie die Einbeziehung konsensfähiger humanwissenschaftlicher Erkenntnisse.

Ziel der Überprüfung

Die Ergebnisse helfen dem Gericht oder den beteiligten Fachpersonen, die Argumentation des Gutachtens zu bewerten.

Weiteres Vorgehen

Je nach Ergebnis kann eine fachliche Stellungnahme aus rechts- und humanwissenschaftlicher Sicht sinnvoll sein. Ob darüber hinaus ein Gegengutachten in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab.

Im Mittelpunkt

  • Nachvollziehbarkeit des diagnostischen Weges
  • Einordnung von Befund und Beurteilung
  • Kindeswohlorientierte Entscheidungsgrundlage
  • Gegebenenfalls Gegengutachten
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