Rechtswissenschaftliche und humanwissenschaftliche Überprüfung von Sachverständigengutachten für das Familiengericht
Bei einer Gutachtenüberprüfung wird das vorliegende Gutachten fachlich gelesen: Welche Frage sollte es beantworten, wie wurde untersucht und wie kommt es zur Empfehlung?
Durch die Beauftragung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens zur Bestimmung des Kindeswohls in jedem Einzelfall wird an keiner Stelle sichergestellt, dass die aktuellen und konsensfähigen Erkenntnisse der Humanwissenschaften zum Kindeswohl und die zu seiner Ausfüllung eingesetzten Kriterien berücksichtigt werden und in die Entscheidungsfindung zur Sicherstellung der Individualgerechtigkeit einfließen. Es ist weiterhin zu keinem Zeitpunkt im Entscheidungsprozess sichergestellt, dass Familiengerichte in der Lage sind, die Ergebnisse der Sachverständigen nachzuvollziehen. Dadurch besteht die Gefahr subjektivistischer, willkürlicher Handhabung durch die Familiengerichte.
Bei der Überprüfung von Sachverständigengutachten im Familienrecht nehmen wir daher die Integration humanwissenschaftlicher Erkenntnisse in die juristischen Entscheidungsprozesse vor. Der Entscheider soll mit einer fachpsychologischen Stellungnahme zu einem vom Familiengericht oder Beschwerdegericht beauftragten Gutachten in die Lage versetzt werden, den Rechtsfindungsprozess zurückzugewinnen und Entscheidungen selbst rational treffen zu können, indem er die Ergebnisse von Sachverständigengutachten besser bewerten und gegebenenfalls abändern kann.
Wann eine Überprüfung sinnvoll sein kann
Wurde ein Gutachten zu einer sorge- und / oder umgangsrechtlichen Fragestellung erstellt? Erscheint es mangelhaft, fachlich nicht nachvollziehbar oder wurden Zusammenhänge aus Ihrer Sicht verfälscht dargestellt? Dann kann eine strukturierte Überprüfung sinnvoll sein.
Was geprüft wird
Im Mittelpunkt stehen die gerichtliche Fragestellung, die Auswahl und Durchführung der Methoden, die Verbindung von Befunden und Schlussfolgerungen sowie die Einbeziehung konsensfähiger humanwissenschaftlicher Erkenntnisse.
Ziel der Überprüfung
Die Ergebnisse helfen dem Gericht oder den beteiligten Fachpersonen, die Argumentation des Gutachtens zu bewerten.
Weiteres Vorgehen
Je nach Ergebnis kann eine fachliche Stellungnahme aus rechts- und humanwissenschaftlicher Sicht sinnvoll sein. Ob darüber hinaus ein Gegengutachten in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab.